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Alles Wissenswerte über die Spielersperrdatei OASIS
OASIS ist ein Sperrsystem, das in ganz Deutschland genutzt wird, um spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Glücksspieler zu schützen. Die Sperrdatei listet gefährdete Personen, die dadurch nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen können. Es handelt sich also um eine Spielerschutz-Maßnahme, die Spielsucht bekämpfen soll.
Wir verraten dir, wie OASIS eigentlich funktioniert, wie lange Spieler gesperrt werden und alles, was du sonst noch darüber wissen solltest!
Was ist die OASIS Spielersperre?
OASIS ist die Abkürzung für „Online-Abfrage Spielerstatus“. Und genau das macht die Sperrdatei auch: Sie fragt den Spielerstatus online und in Echtzeit ab. Alle deutsch lizenzierten Glücksspielanbieter und -veranstalter müssen daran angeschlossen sein:
- Casinos, Spielbanken und Spielhallen
- Spielautomaten in Gaststätten
- Sportwettenveranstalter
- Pferdewetten im Internet
- Buchmacher
- Online Casinos
- Veranstalter von Online Poker
- Lotterien, die mehr als zwei Ziehungen pro Woche veranstalten
- Gewerbliche Spielvermittler

Per Gesetz müssen alle diese Anbieter bevor ein Spieler teilnehmen kann, eine Abfrage bei der OASIS durchführen. Deswegen ist eine Identifizierung der Spieler sowohl online als auch offline nötig. Die Daten des Spielers muss dann der Veranstalter mit der Sperrdatenbank von OASIS abgleichen. Wenn sich seine Daten nicht in der Datenbank befinden, kann er getrost am Glücksspiel teilnehmen. Wenn doch, verfügt der Spieler über eine aktive Selbst- oder Fremdsperre und der Anbieter muss ihm die Teilnahme verweigern.
Rechtliche Grundlage der Sperrdatei
Seit Mitte 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Er soll besonders online Glücksspiel-Angebote länderübergreifend einheitlich regulieren. Daraus leitet sich auch die rechtliche Grundlage von OASIS ab, denn in § 8 GlüStV wird erläutert, dass ein „zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem“ zur Eindämmung von Spielsucht aufgebaut werden soll. Spielersperren für Casinos und Co. gibt es aber schon seit 1981, ein Sperrsystem ist also keine neue Idee. Und auch in der alten Version des Glücksspielstaatsvertrags von 2008 gab es schon für Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz eine Sperrdatei. Die Daten dieser Sperrdatei werden nun in die neue, einheitliche Spielersperrdatei OASIS aufgenommen. Das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen betreibt nun die neue Sperrdatenbank.
Welche Daten werden bei der OASIS erhoben?
Für die Statusabfrage braucht OASIS Vorname, Name und Geburtsdatum des Spielers. Dann antwortet OASIS entweder mit „Der Spieler ist gesperrt“ oder „Der Spieler ist nicht gesperrt“, und die Betreiber der Glücksspielangebote reagieren dann entsprechend mit Verweigerung oder Gewährung des Zugangs für den Spieler. Dabei können die Anbieter aber nur den Abfragestatus, nicht aber die Daten des Spielers sehen. Genauso haben Dritte wie SCHUFA, Banken oder Kreditinstitute keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Spieler. Trotzdem werden laut GlüStV folgende Daten in OASIS gespeichert:
- Vorname, Nachname, Geburtsname
- Pseudonyme, verwendete Falschnamen
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Anschrift
- Grund und Dauer der Sperre
- Meldestelle (Anbieter, Dritte, …)
- Für die Sperrung relevante Dokumente
- Lichtbild (geplant)
Selbst- und Fremdsperre - Die zwei Möglichkeiten der Spielersperre
Um eine Spielersperre bei OASIS zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Selbstsperre oder die Fremdsperre. Die Selbstsperre geht, wie der Name schon sagt, vom Spieler selbst aus, während die Fremdsperre von Dritten vorgenommen werden kann. Allerdings kann deswegen nicht irgendjemand einen beliebigen Spieler sperren, denn Fremdsperren können nur von den Glücksspielanbietern oder dem Spieler nahestehenden Personen wie Partner oder Familienmitgliedern beantragt werden. Außerdem muss bei einer Fremdsperre ein triftiger Grund vorgelegt werden, dass der Spieler beispielsweise spielsüchtig oder verschuldet ist. Dafür sind auch dokumentarische Beweise nötig wie Mahnungen, Pfändungsbescheide, Kontokündigungen oder Dokumente aus einem Insolvenzverfahren. Außerdem können sich bei einer Fremdsperre die Spieler selbst äußern, was aber nicht heißt, dass dann der Antrag zur Fremdsperre automatisch abgelehnt wird. Die verantwortliche Behörde entscheidet nämlich für jeden Fall selbst.
Sperren können unterschiedlich lange andauern. Eine Selbstsperre hält für mindestens drei Monate an, während eine Fremdsperre mindestens ein Jahr dauert. Teilweise gibt es auch die Möglichkeit, individuelle Laufzeiten zu bestimmen, die aber die jeweilige Mindestlaufzeit nicht unterschreiten dürfen.
Wie kann man eine OASIS Spielersperre beantragen?
Für eine Spielersperre muss ein Antrag auf einen Eintrag in die OASIS Datenbank entweder vom Spieler selbst oder von Dritten gestellt werden. Das kann gleich direkt über den Glücksspielanbieter oder beim Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen. Die Behörde bietet auf ihrer Webseite das Formular auf einen Eintrag in die OASIS Sperrdatei als PDF zum Download an. Allerdings kann der Antrag nicht online gemacht werden. Seit Inkrafttreten des neuen GlüStV Mitte 2021 gab es laut Regierungspräsidium Darmstadt bereits 22.435 neue Anträge auf Spielersperren. (Stand: Dezember 2021)
Antrag Eintragung Selbstsperre GlüStV 2021 (PDF/120.69 KB)
Antrag Eintragung Fremdsperre GlüStV 2021 (PDF/164.29 KB)
Wer darf eine Fremdsperre für einen Spieler beantragen und aus welchen Gründen?
Eine Spielersperre über OASIS kann von Glücksspielveranstaltern auf Basis des Eindrucks des Personals beantragt werden. Genauso können mit dem Spieler vertraute Dritte wie Verwandte oder Partner die Sperre beantragen. Der Spieler selbst muss sich aber in beiden Fällen auch dazu äußern können.
Dabei muss einer oder mehrere der folgenden Gründe für einen OASIS-Eintrag vorliegen:
- Der Spieler ist spielsuchtgefährdet,
- überschuldet,
- kommt seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach
- oder riskiert Spieleinsätze, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen bzw. Vermögen stehen.
Welche Sperrfristen sind zu beachten?
Bei der Selbstsperre gibt es gemäß Glücksspielstaatsvertrag zwei Varianten, nämlich die unbefristete und befristete Selbstsperre. Die unbefristete Sperre hält ein Jahr an, während die befristete Sperre mindestens für drei Monate gilt. Wird also zum Beispiel eine Selbstsperre für nur zwei Monate beantragt, setzt OASIS wegen den gesetzlichen Vorgaben die Dauer der Sperre automatisch auf drei Monate.
Fremdsperren hingegen gelten immer mindestens ein ganzes Jahr.
Endet die Spielersperre automatisch?
Nein, die Spielersperre endet nach der Mindestdauer nicht automatisch, sondern die Aufhebung der Sperre muss immer schriftlich von der gesperrten Person beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Selbstsperre oder um eine Fremdsperre handelt.
Ein Antrag auf Aufhebung der Sperre kann aber nur nach der Mindestdauer gestellt werden, zu früh gestellte Anträge sind also nichtig und müssen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ablauf der Mindestdauer nochmal gestellt werden. Wenn kein Aufhebungsantrag eingeht, läuft die Sperre einfach weiter.
Wer wird informiert, wenn eine Fremdsperre aufgehoben wird?
Geht ein Antrag auf Aufhebung der Fremdsperre beim Regierungspräsidium Darmstadt ein, wird der Glücksspielveranstalter, der die OASIS Sperre veranlasst hat, informiert. Sollten Dritte die Fremdsperre beantragt haben, werden auch sie informiert. Dadurch kann gegebenenfalls nochmals ein Sperrantrag gestellt werden. Wenn die Entsperrung tatsächlich erfolgt, wird der Antragsteller auch darüber informiert.
Was ist die 24-Stunden-Sperre?
Zusätzlich zur Spielersperre nach Antrag gibt es in ganz Deutschland auch die kurzfristige, sofort in Kraft tretende 24-Stunden-Sperre, die ebenfalls in die OASIS Datenbank eingeht. Genauso wie die langfristigen Spielersperren ist sie auch eine Maßnahme für den Spielerschutz, die im neuen GlüStV festgelegt ist. Laut Gesetz ist ein Online-Anbieter für Glücksspiel verpflichtet, dafür einen sogenannten Panik-Button zu installieren. Bei Betätigung des Buttons durch einen Spieler erfolgt seine sofortige Sperrung vom Spiel für 24 Stunden. Nach Ablauf der 24 Stunden erlischt diese Sperrung aber automatisch und die Spieler können wieder regulär an Glücksspielen teilnehmen.
Kann ich trotz OASIS Eintrag Online Casinos & Wettanbieter besuchen?
Ein Eintrag in der Sperrdatenbank OASIS verhindert, dass ein Spieler bei deutsch lizenzierten Online Casinos, Spielbanken & Co. am Glücksspiel teilnehmen kann. Für Glücksspielanbieter aus dem Ausland, die nicht in Deutschland lizenziert sind, gilt das allerdings nicht. Sie bieten illegaler Weise auch hierzulande häufig noch online Glücksspiel an und ignorieren dabei einfach den GlüStV 2021. Das heißt, sie sind nicht an die OASIS Datenbank angeschlossen. Allerdings handelt es sich hier um ein illegales, nicht reguliertes und somit den Spielerschutz umgehendes Angebot. Das Umgehen der Spielersperre ist also eindeutig nicht zu empfehlen.
Denn schließlich soll OASIS und der neue GlüStV vor allem den Spieler vor sich selbst und vor unlauteren Methoden beim Glücksspiel schützen. Die Sperren sollen vor allem spielsuchtgefährdeten Spielern durch das Ausbleiben von Anreizen wie Boni und Rabatte Einhalt gebieten. Spieler sollten also auch zu ihrem eigenen Schutz nur bei einem Glücksspielanbieter mit deutscher Zulassung spielen. So spielt man garantiert legal und sicher und verfügt über einen umfangreichen Spielerschutz. Die neu gegründete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt eine offizielle Whitelist, in der alle in Deutschland legalen Glücksspielanbieter aufgelistet sind, unter anderem die Online-Spielothek JackpotPiraten und BingBong, ebenso wie zahlreiche weitere Anbieter.
Die GGL hat sich besonders dem Kampf gegen Spielsucht verschrieben. Am besten ist es natürlich trotz Spielerschutzmaßnahmen wie OASIS, wenn eine Sucht gar nicht erst entsteht. Deswegen haben wir in einem weiteren Artikel zusammengetragen, wie man Spielsucht frühzeitig verhindern kann.
So kann man eine OASIS Sperre aufheben
Eine Spielersperre kann nur vom Regierungspräsidium Darmstadt aufgehoben werden. Wie schon gesagt passiert das aber nicht automatisch nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Der betroffene Spieler muss nach der Mindestlaufzeit ganz formal einen Antrag auf Aufhebung der Spielersperre stellen. Das Formular dazu gibt es hier gratis als PDF zum Downloaden. Ebenso kann ein Antrag auf Aufhebung der Spielersperre bei den Glücksspielanbietern selbst gestellt werden, die den Antrag dann an das Regierungspräsidium Darmstadt weiterleiten. Wie bereits angemerkt, sollte ein Antrag auf Aufhebung der Sperre erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit gestellt werden, da früher gestellte Anträge später nicht automatisch bearbeitet werden, sondern neu beantragt werden müssen. Solange, bis ein Antrag auf Aufhebung tatsächlich genehmigt wird, bleibt eine Sperre erhalten. Wenn es dann so weit ist, erhält der Spieler eine Nachricht. Bei Fremdsperren werden auch die Antragsteller informiert. Trotzdem kann der Spieler nach der Aufhebung einer OASIS Spielersperre nicht sofort wieder loslegen, da es noch eine kurze Schutzfrist von einer Woche bei Selbstsperre und von einem Monat bei Fremdsperre gibt.
Sind die Daten nach Aufhebung der Spielersperre gelöscht?
Nein. Laut GlüStV müssen die Daten noch sechs Jahre lang nach Aufhebung der Sperre in der OASIS Datenbank gespeichert werden, bis sie endgültig gelöscht werden. Kein Glücksspielanbieter darf währenddessen aber Einsicht in die Daten haben.
Nach einer 24-Stunden-Sperre werden die Daten aber schon zwei Wochen nach Aufhebung der Sperre wieder gelöscht.
Gibt es einen Unterschied zwischen der OASIS und LUGAS?
Während OASIS ein Sperrsystem ist, dass die Daten von spielsuchtgefährdeten Spielern speichert und sie am Spielen hindert, ist LUGAS das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem der GGL. LUGAS ist nicht mit OASIS verbunden, aber beinhaltet die Limitdatei und die Aktivitätsdatei. Die Limitdatei kontrolliert, ob das vorgeschriebene Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich nicht überschritten wird, während die Aktivitätsdatei dafür sorgt, dass ein Spieler nicht bei mehreren Glücksspielanbietern gleichzeitig spielt.
In LUGAS sind die Daten zwar unter Pseudonymen gespeichert, wodurch die GGL keinen Zugriff auf die persönlichen Daten von Spielern hat, dennoch äußern sich Experten besorgt über den GlüStV und befürchten einen Konflikt mit dem Datenschutz.