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Neu auf der Whitelist: Jackpot50
Es gibt einen Neuzugang auf der behördlichen Whitelist: Die Online-Spielothek Jackpot50 hat die erforderliche Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten. Die Glücksspiel-Plattform darf Glücksspielfreunden ihre virtuellen Automatenspiele damit fortan legal in Deutschland anbieten.
Jackpot50 GmbH mit Sitz in Deutschland
Ein Großteil der Betreiber von in Deutschland zugelassenen Online-Spielotheken operiert vom Ausland aus. So zum Beispiel aus Malta. Bei Jackpot50 liegen die Dinge etwas anders. Betrieben wird die Online-Spielothek von der Jackpot50 GmbH, die ihren Sitz in deutschen Ismaning hat.
Übrigens: Auch die Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel (DGGS) hat ihren Unternehmenssitz in Deutschland. Der Betreiber hat im Jahr 2022 die ersten bundesweit gültigen Zulassungen für virtuelle Automatenspiele durch die zuständige Aufsichtsbehörde erhalten. Die beiden Online-Spielotheken JackpotPiraten und BingBong werden in der Bundeshauptstadt Berlin von dem Unternehmen betrieben.
Immer mehr legale Spielmöglichkeiten in Deutschland
Die Zulassung von Jackpot50 durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale) reiht sich in eine lange Reihe von erteilten Lizenzen für verschiedene Anbieter von virtuellen Automatenspielen ein.
Insofern lässt sich feststellen, dass die Regulierung des Online-Glücksspiels, die zunächst nur sehr schleppend angelaufen war, inzwischen offensichtlich in Schwung kommt.
Hintergrund: Legales Online-Glücksspiel in Deutschland
Das legale Online-Glücksspiel ist für viele Spieler in Deutschland noch immer echtes Neuland. Tatsächlich hat sich in den vergangenen Jahren eine ganze Menge in der Bundesrepublik verändert.
Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag
Am 1. Juli 2021 ist in Deutschland der aktuell gültige Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft getreten. Damit wurde das Angebot von virtuellen Automatenspielen bundesweit erlaubnisfähig.
Zu den zentralen Zielen des GlüStV 2021 gehört die Ermöglichung legaler und sicherer Spielmöglichkeiten für die Interessierten. Gleichzeitig ist die Bekämpfung des Schwarzmarkts eines der wichtigsten Ziele.
Beispielhafte Bestimmungen des GlüStV 2021 für mehr Spielerschutz
Auf Basis des GlüStV 2021 können seither die Betreiber von Online-Spielotheken eine behördliche Zulassung für ihre Spielangebote beantragen. Um diese offizielle Erlaubnis erhalten zu können, müssen sie sich an die Bestimmungen des neuen Regelwerks halten.
Diese sollen besonders dem Jugend- und Spielerschutz dienen. Dementsprechend dürfen ausschließlich Erwachsene in den Online-Spielotheken ihr Glück versuchen.
Außerdem gibt es unter anderem ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit. So darf jeder Spieler maximal 1.000 € pro Monat in den virtuellen Spielhallen einzahlen. Obendrein gilt an den virtuellen Spielautomaten ein Einsatzlimit. Pro Spielrunde darf nicht mehr als 1 € eingesetzt werden.
Des Weiteren müssen die Anbieter einen stets gut sichtbaren Panik-Button auf den Seiten bereithalten, mit dem die Spieler eine 24-stündige Selbstsperre auslösen können. Dies sind nur einige der Maßnahmen und Bestimmungen des GlüStV 2021, die der Suchtprävention und dem Spielerschutz dienen sollen.
Sicheres und legales Spiel
Erhält eine Online-Spielothek die offizielle Erlaubnis für ihre Angebote durch die GGL, werden in den Augen der Aufsichtsbehörde die Bestimmungen des GlüStV 2021 durch den jeweiligen Anbieter erfüllt. Dementsprechend ist in solch einer zugelassenen virtuellen Spielhalle legales, seriöses und sicheres Spiel möglich.
Die Glücksspielfreunde in Deutschland sollten daher stets darauf achten, dass sie ausschließlich bei legalen und zugelassenen Anbietern spielen. Andernfalls könnte ein unsicheres Spiel mit bösem Erwachen bei einem unseriösen oder sogar betrügerischen Anbieter drohen.
Die behördliche Whitelist
Spieler können leicht feststellen, ob es sich bei der Online-Spielothek ihrer Wahl um ein legales Angebot handelt. Entscheidend ist, dass die virtuelle Spielhalle die Zulassung durch die GGL nachweisen kann.
Achtung: Eine Lizenzierung durch eine andere, ausländische Aufsichtsbehörde – beispielsweise durch die Malta Gaming Authority (MGA) – ist in Deutschland hingegen nicht ausreichend!
Ob eine Online-Spielothek die erforderliche Zulassung durch die GGL erhalten hat, lässt sich derweil ganz einfach mit einem Blick auf die behördliche Whitelist feststellen. Auf dieser sind alle in Deutschland legalen Online-Spielotheken notiert, zusammen mit der zugehörigen Internet-Adresse.