NEWS > Verfassungs- und Europarecht ermöglichen Besteuerung von Sportwetten

Verfassungs- und Europarecht ermöglichen Besteuerung von Sportwetten

Verfassungs- und Europarecht ermöglichen Besteuerung von Sportwetten

Was dich in diesem artikel erwartet

Sportwettenanbieter kämpften von Beginn an gegen eine Besteuerung ihrer Umsätze von 5 %. Als Begründung führten sie an, die Steuer würde gegen zahlreiche Regelungen des Grundgesetzes verstoßen und zudem nicht mit geltendem Europarecht vereinbar sein.

von: Admin Sandra Gold
Datum:
Lesedauer: min

Inhaltsverzeichnis

Besteuerung von Sportwetten geht konform mit Verfassungs- und Europarecht.

Sportwettenanbieter kämpften von Beginn an gegen eine Besteuerung ihrer Umsätze von 5 %. Als Begründung führten sie an, die Steuer würde gegen zahlreiche Regelungen des Grundgesetzes verstoßen und zudem nicht mit geltendem Europarecht vereinbar sein.

Der Bundesfinanzhof (BFH) stuft die seit 2012 gel­ten­de Be­steue­rung von Sport­wet­ten nun jedoch als mit dem Grund­ge­setz und mit Eu­ro­pa­recht ver­ein­bar ein. Die Steuer von 5 % verstoße weder gegen den Gleich­heits­satz noch gegen den frei­en Dienst­leis­tungs­ver­kehr, da sie in- und aus­län­di­sche An­bie­ter glei­cher­ma­ßen be­tref­fe.

Rechtmäßige Besteuerung laut Grundgesetz

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Rechtmäßigkeit der seit 2012 geltende Be­steue­rung von Sport­wet­ten. Diese erfolgte aufgrund der Regelung in § 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG). Somit hat der Bund nach dem Grund­ge­setz die Gesetzgebungszuständigkeit.

Gleichheitsgrundsatz wird bei der Besteuerung nicht verletzt

Laut dem Bundesfinanzhof gibt es kein Indiz dafür, dass der allgemeine Gleichheitsgrundsatz verletzt sei. Des Weiteren liege kein strukturelles gesetzliches Vollzugsdefizit vor, das einer Erhebung der Steuer entgegenstehe. Ein Vollzugsdefizit liegt nur dann vor, wenn eine Rechtsnorm in der Praxis nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird. Das ist bei der Besteuerung jedoch nicht der Fall, da das RennwLottG sowohl inländische als auch ausländische Anbieter von Sportwetten zur Besteuerung heranzieht.

Keine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs

Der Bundesfinanzhof erkennt keine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs an und lehnt die Aussage der Kläger, dass die Besteuerung dem Europarecht entgegenstehe, ab. Wäre das Gesetz der Besteuerung rechtswidrig, würde das Verfahren am Gerichtshof der Europäischen Union weitergeführt werden.

Da die Besteuerung von Sportwetten jedoch inländische und ausländische Anbieter gleichermaßen und zu gleichen Bedingungen trifft, sei laut dem BFH der freie Dienstleistungsverkehr nicht beschränkt und es gäbe keinen Grund für eine Verhandlung vor der EU.

Finanzielle Bedeutung der Sportwettensteuer

Der BFH betont die erhebliche finanzielle Bedeutung der Besteuerung von Sportwetten, die gleichermaßen inländische und ausländische Wettanbieter betrifft. Zusammen mit der Besteuerung von Lotterien und Rennwetten lag das Gesamtaufkommen im Jahr 2020 bei mehr als 1,9 Milliarden Euro.

Angemessene Sportwettensteuer von 5 %

Der Bundesfinanzhof betont zudem, dass die Sportwettensteuer von lediglich 5 % moderat sei. So müssen etwa Online-Casino-Anbieter mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Juli 2022 sämtliche virtuellen Automatenspiele und Pokerrunden mit dem erhöhten Satz von 5,3 % besteuern.

Weitere relevante News

  • Neu auf der Whitelist: Lotto Hessen
    Neu auf der Whitelist: Lotto …
    Neu auf der Whitelist: Lotto Hessen
    Details
  • Lotto24 AG erhält behördliche Zulassung
    Lotto24 AG erhält behördliche …
    Lotto24 AG erhält behördliche Zulassung
    Details
  • Lizenz für Jackpot50
    Lizenz für Jackpot50
    Lizenz für Jackpot50
  • Lizenz für mrgreen
    Lizenz für mrgreen
    Lizenz für mrgreen
    Details
  • Endlich: Offenbar schon bald viele neue Slots in den legalen Online-Spielotheken!
    Endlich: Offenbar schon bald …
    Endlich: Offenbar schon bald viele neue Slots in den legalen Online-Spielotheken!
    Details
  • Lizenz für Pokerstars Vegas
    Lizenz für Pokerstars Vegas
    Lizenz für Pokerstars Vegas
    Details

Suchtprävention und Beratung

Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

Weitere relevante Ratgeber