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Als im Juli 2021 der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, wurde damit das Online-Glücksspiel in Deutschland bundesweit legalisiert. Zentrale Ziele dabei: Eine wirksame Bekämpfung des Schwarzmarkts sowie die Schaffung legaler und sicherer Spielmöglichkeiten für Interessierte. Den Gesetzen zum Trotz werben jedoch auch weiterhin Online-Spielotheken ohne Zulassung um die Spieler in Deutschland, die mitunter gar nicht wissen, dass es sich dabei um unsichere und illegale Angebote handelt. Mit dem neuen Payment-Blocking soll diesen gefährlichen Anbietern jedoch zukünftig ihr falsches Spiel erschwert werden.
Payment-Blocking als wichtiges Mittel für eine wirksame Regulierung
Wenngleich der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) bereits vor über 1,5 Jahren in Kraft getreten ist und auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als neu gegründete Aufsichtsbehörde inzwischen endlich ihre Arbeit aufgenommen hat, kommen die Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland sowie die Bekämpfung illegaler Online-Spielotheken bisher nur sehr langsam voran. Sehr zum Leidwesen der legalen Anbieter, die mit den ohne Zulassung operierenden Online-Spielhallen um die Gunst der Spieler konkurrieren müssen. Dieser Umstand gefährdet zugleich zentrale Ziele der Legalisierung, nämlich den Spielerschutz zu stärken sowie die Spielaktivitäten auf den geschützten und legalen Bereich zu verlagern. Die diesbezüglichen Probleme sind auch darauf zurückzuführen, dass manche der infrage kommenden Maßnahmen umstritten sind und ihre Realisierung derzeit in weiter Ferne zu liegen scheint. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an den Themenkomplex rund um das IP-Blocking und die Frage, ob die Netzsperre kommt. Doch es gibt Hoffnung für die Spieler in Deutschland: Denn mit dem sogenannten Payment-Blocking könnte ein wichtiger Schritt im Kampf gegen illegale Online-Anbieter gelingen.
Mitwirkungsverbot und neues Schreiben der zuständigen Aufsichtsbehörde
Doch was genau hat es mit diesem Payment-Blocking eigentlich auf sich? Um dies verstehen zu können, musst du wissen, dass für die Banken in Deutschland ein sogenanntes Mitwirkungsverbot gilt. Sie sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, den Kampf gegen illegale Anbieter sowie Geldwäsche in Online-Spielotheken zu unterstützen. Und an dieser Stelle kommt nun das Payment-Blocking ins Spiel: Die Banken dürfen nämlich als Zahlungsanbieter keine Zahlungen zwischen den Spielern in Deutschland sowie illegalen Online-Spielotheken abwickeln. Zahlungen an Online-Spielotheken mit behördlicher Zulassung sind hingegen natürlich zulässig. Die GGL stellt den Banken daher eigens eine Übersicht der zugelassenen Anbieter zur Verfügung, damit die Banken ihren Verpflichtungen effizient nachkommen können. In diesem Zusammenhang hat die GGL zudem ein Schreiben an die Betreiber der zugelassenen Online-Spielotheken versandt. In diesem werden die Hintergründe näher erläutert und die Anbieter werden um weiterführende Daten gebeten, beispielsweise ihre Händler-ID. Diese Informationen werden nämlich von den Banken benötigt, damit die Zahlungen schnell und sicher zugeordnet und dann auch ausgeführt werden können. Am Ende dieses Artikels haben wir dir das Schreiben der GGL noch ergänzend angefügt, so kannst du es selbst im genauen Wortlaut einmal nachlesen.
Banken reagieren und wollen das Mitwirkungsverbot umsetzen
Viele Banken haben bereits reagiert und sind bereit, das Mitwirkungsverbot zu beachten und das Payment-Blocking umzusetzen. Einige Bankhäuser haben inzwischen damit begonnen, erste Maßnahmen zu treffen und sich zum Beispiel an die zugelassenen Online-Spielotheken gewandt, um weiterführende benötigte Informationen zu erfragen. Die Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel – am Markt mit den beiden ersten bundesweit zugelassenen Online-Spielotheken BingBong und JackpotPiraten vertreten, hat beispielsweise erst kürzlich ein entsprechendes Schreiben der ING erhalten.
Fazit: Regulierung und Spielerschutz nehmen endlich an Fahrt auf!
Lange Zeit kam die Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland nur sehr langsam voran – nicht zuletzt auf Kosten des Spielerschutzes sowie der verantwortungsvoll handelnden legalen Anbieter. Doch mit dem neuen Payment-Blocking scheint der Kampf gegen die illegalen Online-Spielotheken nun endlich an Schwung zu gewinnen. Dies könnte ein wirksames Mittel darstellen, mit dem den illegalen Anbietern ein Stück weit der Geldhahn zugedreht werden kann und die Spielaktivitäten stärker auf den legalen Markt verlagert werden können. Den Spielern in Deutschland wäre dies zu wünschen, damit sie sicher und legal bei den zugelassenen Online-Spielotheken spielen können. Die Reaktionen der Banken machen jedenfalls Mut: Denn die Banken zeigen klar und deutlich, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind und mit einer Umsetzung des Payment-Blockings ihren Teil zur Regulierung beitragen möchten.
Umsetzung des Mitwirkungsverbots: Das Schreiben der GGL vom 13.12.2023 im Wortlaut
Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel
Umsetzung des Mitwirkungsverbotes nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021
Ihre Mithilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Übergang der Zuständigkeiten zum 01.07.2022 hat die GGL begonnen, gegen unerlaubte Glücksspielangebote vorzugehen.
Die effektive Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels erfolgt unter anderen durch die Maßnahmen der Zahlungsuntersagung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV 2021.
Diese Maßnahme eignet sich insbesondere bei direkt als Ein- bzw. Auszahloption angebotenen Zahlungsdienstleistern, denn sie gehen in der Regel bewusst Verträge mit den unerlaubten Glücksspielanbietern ein, so dass ihre Zahlungsoption in den Webauftritt des unerlaubten Glücksspielanbieters eingebunden wird. Es ist dabei davon auszugehen, dass dabei die Whitelist bewusst ignoriert wird oder in fahrlässiger Weise zuvor nicht ausreichend Informationen eingeholt wurden.
Anders gestaltet sich die Situation bei den deutschen Banken und Finanzinstituten, insbesondere den Mitgliedern der AFCA. Das Mitwirkungsverbot wird hier nach besten Möglichkeiten umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt durch ein Transaktions-Monitoring, welches in Echtzeit alle Transaktionen nach entsprechenden Auffälligkeiten überwacht und filtert. Bei einem positiven Treffer kann die Transaktion gestoppt werden, so dass die Ein- bzw. Auszahlung fehlschlägt. Das Monitoringsystem muss für eine effektive Überwachung mit entsprechenden Daten ausgestattet werden. Nur so kann die Masse an Transaktionen zielführend durchsucht werden und dem unerlaubten Glücksspiel ein entscheidender Teil des für seine Existenz essenziellen Fundamentes entzogen werden.
Dem Monitoring kommen dabei auch als unbedenklich eingestufte Daten zugute. Daher arbeiten die deutschen Finanzinstitute auch aktiv mit der Whitelist. Neben den Daten aus der Whitelist wären Bankdaten erlaubter Glücksspielanbieter und die Händler-ID ein entscheidender Faktor zum effektiven Monitoring der ein- und ausgehenden Transaktionen. Die unbedenklichen Transaktionen im Zusammenhang mit erlaubtem Glücksspiel können dann vom Monitoringsystem ohne weitere Prüfung durchgeleitet werden und so Ressourcen für unbekannte und auffällige Transaktionen schaffen.
Wir bitten Sie daher um Mitteilung der von ihnen verwendeten Bankdaten für die Durchführungen von Zahlungen bei Ihren erlaubten Glücksspielangeboten, ihre Händler-ID und die Zustimmung zur Weitergabe an deutsche Finanzinstitute.
Mit freundlichen Grüßen