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Um Kinder und Jugendliche vor den negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen, gibt es das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dieses beinhaltet Regelungen zu Ausgehzeiten, dem Konsum von Tabak und Alkohol sowie zum Glücksspiel. Junge Heranwachsende haben zumeist noch nicht den Wert von Geld verinnerlicht und verfügen zudem über eine höhere Risikobereitschaft. Daher ist bei ihnen die Gefahr, dass sie in die Spielsucht abrutschen, wesentlich größer als bei Erwachsenen. Um das zu verhindern, sind im Jugendschutzgesetz Vorschriften verankert, die den Umgang mit dem Glücksspiel regeln. Doch was genau besagt das JuSchG zum Thema Glücksspiel? Welche Strafen können bei einem Verstoß anfallen? Und wie schützen Eltern ihre Kinder vor den Gefahren des Glücksspiels? All diese Fragen klären wir im Folgenden.
Jugendschutzgesetz: Regelungen zum Glücksspiel
Zunächst einmal gilt, dass an Glücksspielen erst ab 18 Jahren teilgenommen werden darf. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Kinder und Jugendliche dürfen auf Volksfesten, Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen an Glücksspielen teilnehmen, unter der Voraussetzung, dass der Gewinn aus Waren mit geringem Wert besteht.
Im Jugendschutzgesetz wird zwischen Kindern und Jugendlichen differenziert. Im § 1 des JuSchG ist definiert, bis zu welchem Alter die jungen Menschen zu den Kindern zählen und ab wann sie als Jugendliche angesehen werden. Kinder sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, während Jugendliche Personen sind, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
Nach dem Jugendschutzgesetz ist sowohl Kindern als auch Jugendlichen das Glücksspiel verboten. Neben dem Verbot der Nutzung von Glücksspielangeboten, ist laut Jugendschutzgesetz auch der Aufenthalt in Spielhallen untersagt. Auch wenn sich die Heranwachsenden in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten befinden, dürfen sie keine Spielhalle betreten. Ebenso, wenn sie eine Vollmacht oder anderweitige Erlaubnis von einem Erziehungsberechtigten erhalten haben. Im Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel sind Spiele wie Bowling, Tischfußball, Brett- und Kartenspiele nicht erwähnt und dürfen daher ganz legal gespielt werden.
Strafen bei der Missachtung des Jugendschutzes
Werden die Regelungen im Jugendschutzgesetz nicht eingehalten, droht den Gewerbetreibenden oder sonstigen Personen ein hohes Bußgeld. Dieses soll eine abschreckende Wirkung haben und die Spielhallenbetreiber dazu animieren, sich verstärkt um die Einhaltung des Jugendschutzes zu bemühen. Im Folgenden haben wir die Verstöße mit deren Bußgeld-Regelsatz aufgelistet:
Verstoß
Regelsätze für Gewerbetreibende
Regelsätze für sonstige Personen
Kinder halten sich in einer Spielhalle auf
2.500 €
500 €
Jugendliche halten sich in einer Spielhalle auf
2.000 €
300 €
Kinder nehmen unerlaubt am Glücksspiel teil
3.000 €
500 €
Jugendliche nehmen unerlaubt am Glücksspiel teil
2.000 €
300 €
Bei den Jugendlichen fallen die Strafen zwar nicht allzu hoch aus, wie bei den Kindern. Jedoch sind die Strafen immer noch saftig und sollten den Spielhallenbesitzern eine Lehre sein. Bei den obigen Angaben handelt es sich auch nur um die Regelsätze. Diese können bei einem schwerwiegenden Verstoß jedoch gewaltig in die Höhe gehen, so können Bußgelder bis zu 50.000 € anfallen oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Wie können Eltern ihre Kinder vor den Gefahren des Glücksspiels schützen?
Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat im Jahr 2013 jeder fünfte Jugendliche unter 18 Jahren versucht, an Glücksspielen teilzunehmen und das, obwohl es harte Sanktionen gibt. Oftmals wissen die Eltern nicht, was ihre Sprösslinge in ihrer Freizeit so treiben, dabei sind sie für deren Wohlergehen und Entwicklung verantwortlich. Um den Jugendschutz als Elternteil optimal umzusetzen, haben wir die folgenden Tipps für Sie erstellt:
Seien Sie über das Jugendschutzgesetz stets bestens informiert und belehren Sie Ihre Kinder gegebenenfalls darüber, was erlaubt und was verboten ist.
Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kinder hinein, um ihnen helfen zu können.
Wenn Ihnen auffällt, dass ein Kind oder Jugendlicher eine Spielhalle betreten möchte oder an einem öffentlich zugänglichen Spielautomaten spielt, sprechen Sie ihn an und informieren ihn über das bestehende Verbot.
Um Kinder von Glücksspielen im Internet fernzuhalten, können bei Smartphones bestimmte Seiten, die für Kinder ungeeignet sind, gesperrt werden. So schützen Sie Ihre Kinder unter anderem vor dem Konsum von Glücksspielen.
Interessieren Sie sich dafür, was Ihre Heranwachsenden in ihrer Freizeit machen.